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Unsere gästefreundlichen Reservierungs- und Stornierungsbedingungen

Unsere gästefreundlichen Reservierungs- und Stornierungsbedingungen:

Zu Ihrem Verständnis haben wir Ihnen nachfolgend die aktuellen Rahmenbedingungen für Ihren sicheren und erholsamen Aufenthalt im Richtershof dargestellt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

 

Teststation:

Die nächste öffentliche Teststation befindet sich in Bernkastel-Kues. Fragen Sie an unserer Rezeption nach einem Stadtplan.

 

Unsere Reservierungsbedingungen:

Das Zimmer wird am Anreisetag bis 18 Uhr freigehalten. Nach 18 Uhr wird die Reservierung automatisch aufgehoben und unsere Stornierungs- und No-Show-Richtlinien greifen. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf das gebuchte Zimmer. Für Buchungen welche mit Kreditkarte garantiert sind, wird unabhängig von der Anreisezeit das Zimmer freigehalten.

 

Stornobedingungen:

Bis 1 Tag vor Anreise können Sie unter der Woche kostenfrei stornieren.

An Wochenenden und an Feiertagswochenenden 2022 (außer Weihnachten & Silvester):
bis 3 Tage vor Anreise keine Kosten

3 – 0 Tage vor Anreise 90 % des Aufenthaltspreis

 

Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 11:00 Uhr

Zudem gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie im Detail auf unserer Homepage einsehen können oder wir Ihnen gerne übersenden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts Versicherung.

 

Unser Hygiene-Konzept:

Wir haben im Richtershof ein umfassendes Hygiene-Konzept zu Ihrem und zu unserem Schutz erarbeitet und umgesetzt. Details finden Sie hier:
https://www.weinromantikhotel.com/wp-content/uploads/2021/07/Richtershof-Hygiene-Schutz-Konzept.pdf

 

Anreise innerhalb Deutschlands:

Derzeit sind keine Anreise Reglungen vom Land Rheinland Pfalz getroffen.

Sofern Sie aus dem Ausland einreisen, können Sie sich hier tagaktuell informieren.

 

Unsere Mitarbeiter:

Nahezu alle MitarbeiterInnen sind geimpft oder genesen. Zusätzlich unterziehen sich aber auch diese Mitarbeiter wöchentlich einem Antigen-Schnelltest.

Die Mitarbeiter, die noch nicht geimpft sind, werden täglich – vor Dienstbeginn getestet.

Es gilt die 3 G Regel.