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Die AGB des Weinromantikhotels Richtershof an der Mosel

Weinromantikhotel Richtershof GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Mietvertrag) sowie für alle Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels inklusive Gutscheinen. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes/Bestellers hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag zustande. Der Vertrag ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich, schriftlich anerkannt.

  1. 1. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Bei der Abreise nach 12.00 Uhr wird gebeten, dies dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr des Vortages mitzuteilen, bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
  3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sollten vereinbarte Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
  4. Bei Um- bzw. Abbestellung (Stornierungen) von reservierten Zimmern, Arrangements und Menübestellungen werden in Rechnung gestellt:

4.1 Flexible Rate

Profitieren Sie von unserem besten uneingeschränkt öffentlich verfügbaren Tarif; Er ermöglicht Ihnen, Ihre Reservierung ohne Bedenken bis einen Tag vor Anreise zu ändern oder zu stornieren, wenn sich Ihre Pläne ändern sollten. Wir behalten uns das Recht vor, Reservierungen zu stornieren oder zu ändern, wenn es den Anschein hat, dass ein Kunde an betrügerischen oder unangemessenen Aktivitäten beteiligt war, oder unter anderen Umständen, wenn es den Anschein hat, dass die Reservierungen einen Fehler oder Irrtum enthalten oder daraus resultieren.

4.2 Non-Refundable Rate

Wenn Sie Ihre Reservierung aus irgendeinem Grund stornieren, versuchen, die Reservierung zu ändern oder nicht an Ihrem angegebenen Check-in-Datum ankommen, ist Ihre Zahlung nicht erstattungsfähig. Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig abreisen, erhalten Sie keine Gutschrift oder Rückerstattung.

4.3 Arrangement und Genießer Rate

Stornierungen bis spätestens 7 Tage vor Anreise (18:00) sind kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen oder Nichtanreise sind kostenpflichtig und werden mit dem Gesamtbetrag der Buchung in Rechnung gestellt

4.4 Für Feiertags-Raten gilt:

  1. a)            bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  2. b)            29 bis 15 Tage vor Ankunft       50% der vereinbarten Leistungen
  3. d)            14 bis 0 Tage vor Ankunft         90% der vereinbarten Leistungen

4.5 Für Reservierungen im Veranstaltungsrahmen (ab 6 Zimmer oder gebuchten Veranstaltungsräumen) Arrangements, Menü-& Büffetbestellungen treten bei kompletter Um- bzw. Abbestellung (Stornierung) folgende Regelungen in Kraft:

  1. a)            bis 30 Tage vor Ankunft keine Kosten
  2. b)            29 bis 15 Tage vor Ankunft       50% der vereinbarten Leistungen
  3. d)            14 bis 0 Tage vor Ankunft         90% der vereinbarten Leistungen

Stornierungen jeglicher Art müssen von dem Gast in schriftlicher Form getätigt und von dem Hotel schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten. Das Hotel empfiehlt bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung sowie Ausfall-Versicherungen bei gastronomischen Veranstaltungen, um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.

  1. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Raum-Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung der vertraglich vereinbarten Zimmer und Raum-Kapazitäten hat der Gast für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
  2. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in BAR fällig. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Kreditkartenzahlungen (Visa, Eurocard, MasterCard) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind. Bei Sonderveranstaltungen, Gruppen oder bei begründetem Anlass ist das Hotel berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
  3. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus den Hotel-Prospekten und aus den zusätzlichen Angaben in der Reservierungsbestätigung. Bei regulären Zimmerreservierungen umfasst der Preis die Beherbergung, Frühstück, Bedienungsgelder sowie die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer in EURO (€). Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich!

8.Die Gäste im Hotel haften dem Hotel in vollem Umfang für die durch sie selbst, Ihre Gäste oder von Ihnen mitgebrachten Haustiere fahrlässig verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

8a. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Sofern ein Gast im Hotelzimmer raucht, berechnen wir mindestens 250 Euro für den Reinigungsaufwand. Kann das Zimmer auf Grund des Geruchs nicht vermieten werden, kommt der tatsächliche Mietausfall dazu.

8b. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass das Aufladen von Akkus von Elektrofahrrädern auf dem Zimmer verboten ist wegen akuter Brandgefahr.

  1. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter, nach den Bestimmungen des BGB maximal bis zum 10fachen des Zimmerpreises (max. Euro 2550.-). Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.

  1. Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto (Parkplatz oder Garage) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht so weit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
  2. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht (optionale Buchungsanfrage) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen. Ferner ist das Hotel berechtigt aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts-, bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter-, oder Weitervermietung vorliegt; das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. Das Hotel hat den Gast im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
  3. Gutscheine deren Gültigkeit mit einem Datum begrenzt ist werden darüber hinaus nur in Ausnahmefällen vom Hotel eingelöst. Sollten Leistungen am Tag der Ausstellung des Gutscheines mit einem anderen Preis wie zum Zeitpunkt des Einlösens berechnet werden, ist die negative Differenzsumme zum Zeitpunkt des Einlösens vom Gast zu entrichten. Eine Rückvergütung bei Preisnachlässen ist nicht möglich.
  4. Der Gast ist während seines Aufenthaltes dazu verpflichtet sich selbst und Aufsichtsbedürftige über Fluchtwege und Rettungsmöglichkeiten zu informieren.
  5. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  6. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, Sitz des Hotels. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklungen hin.

Stand: März 2023